Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Rekursgerichtes, mit der die Zurückweisung der Säumnisklage bestätigt wurde, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Rekursgerichtes, mit der die Zurückweisung der Säumnisklage bestätigt wurde, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf dere... mehr lesen...
Norm: AVG §69 Abs1 Z1VermG §25 Abs2
Rechtssatz: Hat ein innerhalb der sechswöchigen Frist gestelltes Ansuchen ohne Zweifel die Fortsetzung der Grenzverhandlung und deren Erledigung im Sinne des Rechtsstandpunkts der ansuchenden Partei zum Ziel, so kann dieses Ansuchen, wenn es auf eine neue Beweisurkunde gestützt ist, zwanglos als Antrag auf Wiederaufnahme des durch die vorangegangene Aufforderung beendeten Verwaltungsverfahrens gemäß § 69 Abs ... mehr lesen...
Norm: AVG §69 Abs1 Z1VermG §25 Abs2
Rechtssatz: Hat ein innerhalb der sechswöchigen Frist gestelltes Ansuchen ohne Zweifel die Fortsetzung der Grenzverhandlung und deren Erledigung im Sinne des Rechtsstandpunkts der ansuchenden Partei zum Ziel, so kann dieses Ansuchen, wenn es auf eine neue Beweisurkunde gestützt ist, zwanglos als Antrag auf Wiederaufnahme des durch die vorangegangene Aufforderung beendeten Verwaltungsverfahrens gemäß § 69 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Die vier Kläger stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Beklagten; sie benützten Parkplätze in der Tiefgarage des Palais Trautson, die von der Beklagten ursprünglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Hiebei wurden mit den Klägern - ausgenommen dem Zweitkläger - Widerrufsvorbehalte vereinbart. Die Beklagte hat diese unentgeltlichen Benützungsverhältnisse widerrufen und den Klägern auf Grund ihrer Ansuchen - die sie jeweils mit dem Vorbehalt ... mehr lesen...
Norm: AVG §38AVG §69 Abs1 litcBDG §80GehG §24aJN §1 CIa1
Rechtssatz: Die Zuweisung eines vom Beamten bis dahin unentgeltlich benützten Garagenabstellplatzes mit Bescheid gegen Benützungsentgelt begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges für ein auf Feststellung des Bestehens eines privatrechtlichen Benützungsverhältnisses gerichtetes Begehren, da die Beurteilung dieser Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde nicht von der Rechtskraftwirkung d... mehr lesen...
Norm: AVG §69 Abs1 litc
Rechtssatz: Nach Rechtskraft des Bescheides bildet eine abweichende Entscheidung der Vorfrage als Hauptfrage durch das Gericht gemäß § 69 Abs 1 lit c AVG einen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Entscheidungstexte 9 ObA 12/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 9 ObA 12/92 Veröff: SZ 65/42 = Arb 11020 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Witwenpension nach ihrem am 19.November 1985 verstorbenen Ehemann. Im Verlassenschaftsverfahren gab sie am 27.August 1986 neben den fünf ehelichen Kindern des Erblassers auf Grund des Gesetzes zu einem Drittel des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab. Am selben Tag schlossen sie und andere Erben ein Übereinkommen, in dem unter anderem die Klägerin ihren Erbteil einem ihrer Söhne übertrug. Als Gegenleistung hiefür w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14.10.1980 gewährte die beklagte Partei dem Kläger aufgrund seines am 31.12.1979 gestellten Antrags ab 1.1.1980 die Alterspension im gesetzlichen Ausmaß ohne Berücksichtigung von Versicherungszeiten aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe der Pension wurde aufgrund eines vor dem zuständigen Schiedsgericht abgeschlossenen Vregleiches mit Bescheid vom 8.9.1981 neu festgesetzt, wobei der Festsetzung 136 im Inland und 159 in Israel erworbene ... mehr lesen...
Norm: AVG §68 Abs1AVG §69 Abs1ASVG §357
Rechtssatz: Bei Änderung des Sachverhalts kann eine neue Entscheidung ohne Bindung an frühere Entscheidungen getroffen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 249/89 Entscheidungstext OGH 24.10.1989 10 ObS 249/89 Veröff: RZ 1990/44 S 97 = SSV - NF 3/124 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: AVG §68 Abs1AVG §69 Abs1ASVG §357ASVG §360b
Rechtssatz: Die Rechtskraft erfaßt immer nur einen identen Sachverhalt und daher nicht einen Sachverhalt, der nicht den Gegenstand der Entscheidung bildete, und zwar unabhängig davon, ob er zur Zeit der Entscheidung schon gegeben war oder erst nachträglich eingetreten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 249/89 Entscheidungstext OGH 24.10.19... mehr lesen...