Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der ?A. W. Gesellschaft mbH? die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung des genehmigten Betriebes im Standort W., XY Straße 74, Gp XY KG W.-K., durch die Installierung einer Spritzlackieranlage nach Maßgabe der einen Bestandteil der Genehmigung bildenden Projektunterlagen unter einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt. Dieser Genehmigung lag ein Antrag der A. W. GesmbH vom 24.11.2003 zugrunde. Die A. W. GesmbH ist jedoch mit 05.0... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 23 Z5 des Tierschutzgesetzes - TSchG, BGBl.I Nr. 118/2004, gilt für Bewilligungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, ua. folgende Bestimmung: Stellt die Behörde fest, dass die Tierhaltung nicht mehr den Bewilligungsvoraussetzungen entspricht oder die vorgeschriebenen Auflagen oder Bedingungen nicht eingehalten werden, hat sie mit Bescheid die zur Erreichung des rechtmäßigen Zustandes notwendigen Maßnahmen vorzuschreiben und dem Bewilligungsinhaber den Entzug der Bewill... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, nach § 137 Abs. 4 lit. i iVm § 32 Abs. 2 lit. a und § 138 Abs. 1 lit. a WRG, wenn gegen den wasserpolizeilichen Auftrag - indem die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung nicht ausgeschlossen wurde - rechtzeitig Berufung erhoben wurde und mit der Berufungsentscheidung des Landeshauptmannes ein neuer, nicht mehr vom Tatvorwurf des angefochtenen Straferkenntnisses erfaßter Zeitpunkt für die Verbindlichkeit dieses Auftrages festgelegt wird. Stattgabe.... mehr lesen...