Begründung: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Der gegenständlich angefochtene „Bericht gem § 6 SanktG“ des Bundesministers für Inneres, Direktion für Staatsschutz und Nachrichtdienst („belangte Behörde“, kurz „belBeh“) vom XXXX wendet sich an das Handelsgericht Wien und betrifft die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) als Beschwerdeführerin in einer Angelegenheit nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 und dem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 14.08.2020 machte die Beschwerdeführerin als Begleitperson des Klägers in einer Sozialrechtssache für die Teilnahme an vom Landesgericht XXXX als Arbeits- und Sozialgericht angeordneten Terminen bei medizinischen Sachverständigen Spesen in Höhe von insgesamt 765,60 Euro geltend. Dieser Antrag wurde in einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Präsidenten des Landesgerichts XXXX vom 02.10.2020 gemäß § 79 Abs. 1 Z 1 ASGG in sinngemä... mehr lesen...