IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb. am **.**.****, vertreten durch den BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 21.06.2021, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das gegenständliche Verw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde des mj AA, geb. **.**.****, vertreten durch seine erziehungsberechtigte Mutter BB, diese wiederum vertreten durch CC, Rechtsanwalt in **** Z, gegen den Vorstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Z (belangte Behörde) vom 5.5.2021, ***, betreffend eine Absonderung nach dem Epidemiegesetz (EpiG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr. Keplinger über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 20.08.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Monica Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch RA Mag. BB, Z, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 18.04.2017, Zahl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Christian Hengl über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 15.3.2017, ****, betreffend die Anordnung der Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme zur Beseitigung der Brandruine „Vblick“ in W nach dem VVG, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird der angefochtene Bescheid aus Anlass des Besch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: AVG §57VVG §4
Rechtssatz: Dadurch, dass die Bezirkshauptmannschaft Z als Vollstreckungsbehörde übersehen hat, dass der baupolizeiliche Beseitigungsbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde W vom 26.4.2016 ein Mandatsbescheid ist, gegen den das Rechtsmittel der Vorstellung zusteht, der aber nicht mit Beschwerde ... mehr lesen...