Rechtssatz: Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens hat zur Folge, daß eine neuerliche Bestrafung wegen derselben Tat den Grundsatz "ne bis in idem" verletzt und deshalb inhaltlich rechtswidrig ist. Ein eingestelltes Verwaltungsstrafverfahren darf von der Verwaltungsbehörde nur gemäß § 52 VStG im Zusammenhang mit § 69 AVG wiederaufgenommen werden (VwGH vom 26.4.1994 u.v.a.). mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Aus den Akten der Bundespolizeidirektion Wien - Fremdenpolizeiliches Büro, Zl IV-841.502/FrB/96, und der BH O, Zl 11/06-4801/27-1996, ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführer nach seinen Angaben in der Niederschrift vom 4.9.1995 im Juni 1994 von R über mehrere afrikansche Länder nach F und weiter nach I reiste, sich dort 14 Monate aufhielt, dann mit Hilfe eines Schleppers nach U fuhr und schließlich am 4.9.1995 im Bereich... mehr lesen...
Rechtssatz: Folgt der Beschuldigte einer zweimaligen Vorladung des Sachverständigen nicht und unterblieb daher die persönliche Untersuchung durch den vom Unabhängigen Verwaltungssenat bestellten ärztlichen Sachverständigen, so ist es rechtmäßig, daß der Sachverständige sein Gutachten über die Fahrtüchtigkeit des Beschuldigten auf Basis der Aktenlage erstattet. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat durch Sachverständigenbeweis hervor, daß die Darstellung des Meldungslegers im Zusammenhang mit der Überprüfung der eingehaltenen Geschwindigkeit des Beschuldigten durch Nachfahrt kraftfahrtechnisch nicht schlüssig nachvollziehbar ist, das Kennzeichen des Beschuldigtenfahrzeuges augenscheinlich falsch abgelesen wurde und überdies der Meldungsleger bei der Nachfahrt teilweise zum Beschuldigtenfahrzeug keinen Sichtkontakt h... mehr lesen...
Rechtssatz: Widersprechen die Parteien in einer Wildschadensangelegenheit - Jagdgesellschaft und Grundeigentümer - einem Sachverständigengutachten der Kammer für Land- und Forstwirtschaft nicht, und kommt auch sonst im Berufungsverfahren nichts hervor, daß bei der Schadensermittlung Fehler unterlaufen wären, so ist dem Erkenntnis das unbestrittene Sachverständigengutachten für das Ausmaß des zu ersetzenden Wild- und Jagdschadens zugrunde zu legen und definiert nach dem Jagdjahr vollstrecku... mehr lesen...