Entscheidungsdatum 24.06.2024 Norm: ASchG §94 AVG §49 AVG §50 B-VG Art133 Abs4 Forstgesetz 1975 §17 Forstgesetz 1975 §18 Forstgesetz 1975 §80 Forstgesetz 1975 §81 Forstgesetz 1975 §85 Forstgesetz 1975 §88 MinroG §153 Oö. NSchG 2001 §10Oö. NSchG 2001 §14Oö. NSchG 2001 §26Oö. NSchG 2001 §27Oö. NSchG 2001 §28Oö. NSchG 2001 §5 Starkstromwegegesetz 1968 §3 Starkstromwegegesetz 1968 §6 Starkstromwegegesetz 1968 §7 UVP-G 2000 Anh1 Z16 UVP-G 2000 §1 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach bereits bestehendem Schriftverkehr zwischen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF) und der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) richtete dieser am 20.01.2020 ein Schreiben an die belangte Behörde, welche dieses als Datenschutzbeschwerde wertete. Darin führte der BF zusammengefasst aus, er beschwere sich wegen Verletzung seines Rechts auf Geheimhaltung über die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte, MB) zu GZ XXXX und b... mehr lesen...
Begründung: 1.Verfahrensgang und Sachverhalt Im Beschwerdeverfahren gemäß Entscheidungskopf liegt zwischen den Streitteilen, also der Beschwerdeführerin und der belangten Behörde unstrittig eine zulässige Beschwerde vor, die zur Sachentscheidungskompetenz des BVwG gemäß § 28 VwGVG und damit zur Frage führt, ob der Beschwerdeführerin die Bescheinigung tatsächlich zu versagen oder allenfalls zu erteilen ist. Nach AVG - Grundsätzen hat das BVwG die Tatsachen- und Rechtslage zum eigenen ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wurde in Österreich durch das Bundesges... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wurde in Österreich durch das Bundesges... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wurde in Österreich durch das Bundesges... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wurde in Österreich durch das Bundesges... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wurde in Österreich durch das Bundesges... mehr lesen...