IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 04.08.2021, Zahl ***, betreffend einer Absonderung nach dem EpiG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.12.2021 Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EpidemieG 1950 §6 Abs1EpidemieG 1950 §7 Abs1EpidemieG 1950 §7 Abs1aAVG §46
Rechtssatz: Die Akkreditierung oder Zertifizierung eines Labors ist keine zwingende Voraussetzung dafür, dass dessen Befunde in einem behördlichen oder gerichtlichen Beweisverfahren verwendet werden. Nach ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Hofko über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.08.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Epidemiegesetz 1950 iVm der Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlu... mehr lesen...