Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.12.2021Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
EpidemieG 1950 §6 Abs1Rechtssatz
Die Akkreditierung oder Zertifizierung eines Labors ist keine zwingende Voraussetzung dafür, dass dessen Befunde in einem behördlichen oder gerichtlichen Beweisverfahren verwendet werden. Nach § 46 AVG kommt als Beweismittel nämlich alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel).
Schlagworte
AbsonderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2021:LVwG.2021.44.2387.10Zuletzt aktualisiert am
12.01.2022