Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Soweit moniert wird, das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung sei dem Vertreter nicht vorgehalten worden, bleibt festzustellen, dass die erwähnte Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs u. a. dem Zweck gedient hat, die Ermittlungsergebnisse mit der Partei zu erörtern. Der Vertreter hätte die Möglichkeit gehabt dieser Einvernahme beizuwohnen und bei einer allfälligen Verhinderung auch Akteneinsicht zu nehmen. Eine separate Erörterung der Ermittlungsergebnisse m... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF"), ein türkischer Staatsangehöriger und kurdischer Volksgruppenzugehöriger, reiste zusammen mit anderen türkischen Staatsangehörigen auf einem LKW versteckt, illegal in das Bundesgebiet von Österreich ein stellte am selben Tag beim Bundesasylamt in Linz einen Antrag auf Gewährung von Asyl. 2. Das Bundesasylamt hat den Antragsteller am 29.01.2001 zum Reiseweg und den Gr... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Darüber hinaus hält der Verwaltungsgerichtshof eine erhöhte Mitwirkungspflicht eines Antragstellers im Ermittlungsverfahren dann für gegeben, wenn es sich um einen der persönlichen Sphäre der Partei zugehörigen Umstand (wie beispielsweise ihre familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Situation) handelt, von dem sich die Behörde nicht amtswegig Kenntnis verschaffen kann. Wenn Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln haben, ist die Mitwirkungspflicht und Off... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Glaubhaftmachung hat das Ziel, die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestimmter Tatsachenbehauptungen zu vermitteln. Glaubhaftmachung ist somit der Nachweis einer Wahrscheinlichkeit. Dafür genügt ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit als der, der die Überzeugung von der Gewissheit rechtfertigt (VwGH 29.05.2006, Zahl 2005/17/0252). Nach der Judikatur ist die Wahrscheinlichkeit dann gegeben, wenn die für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Ersch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Armenien, stellte am 17.11.2005 beim Bundesasylamt (BAA) einen Asylantrag. Dazu wurde er zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Im Wesentlichen brachte er bei seiner Einvernahme am 25.11.2005 vor, dass seine Frau Aserbaids... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Soweit im erstinstanzlichen Verfahren das Parteiengehör verletzt wurde, indem dem BF die allgemeine Lage in dessen Herkunftsstaat, welche das Bundesasylamt als erwiesen annimmt, nicht zur Kenntnis gebracht wurde, wird angeführt, dass der BF die Gelegenheit hatte, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen und er davon auch Gebrauch gemacht hat. Im gegenständlichen Fall stand es dem Berufungswer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer gibt an, den im
Spruch: bezeichneten Namen zu tragen und Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo zu sein. Er reiste am 07.08.2003 unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag gegenständlichen Asylantrag. Der Beschwerdeführer wurde hiezu am 25.09.2003 durch durch das Bundesasylamt, Außenstelle Traiskirchen, niederschriftlich einvernommen. I.2. Hinsichtlic... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es hätte jedenfalls im Sinne des § 45 Abs 3 AVG auch einer Konfrontation der Partei mit dem (wie oben aufgezeigt) amtswegig zu ermittelnden Sachverhalt und den diesbezüglichen Beweismitteln bedurft. Den Parteien ist das Ergebnis der behördlichen Beweisaufnahme in förmlicher Weise zur Kenntnis zu bringen und ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu diesen Ergebnissen Stellung zu nehmen (VwGH 05.09.1995, Zl. 95/08/0002), was nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Türkei, stellte am 12.05.2005 beim Bundesasylamt (BAA) einen Asylantrag. Dazu wurde sie zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Als
Begründung: für das Verlassen des Herkunftsstaates brachte sie im Wesentlichen vor, sie ha... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Im gegenständlichen Fall stand es der BF aufgrund der Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens (§ 32 AsylG in der hier anzuwendenden Fassung) hinsichtlich der Verletzung des Parteiengehörs im Beschwerdeverfahren weiters frei, zulässigerweise einen neuen Sachverhalt vorzubringen. Aufgrund der hier vorliegenden Sach- und Rechtslage ist daher davon auszugehen, dass die Verletzung des Parteiengehörs durch die Möglichkeit der Einbringung der Beschwerde in die... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang 1. Der erstinstanzliche Verfahrensgang ergibt sich aus dem Verwaltungsakt des Bundesasylamtes. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) stellte am 06.12.2001 einen Asylantrag und wurde am 07.12.2001 niederschriftlich zu seinem Asylantrag einvernommen. 2. Mit Bescheid vom 05.03.2002, FZ. 01 28.544-BAT, zugestellt am 22.03.2002, wies das Bundesasylamt - ohne weitere Verfahrensschritte - den Asylantrag gemäß §§ 7, 8 AsylG ab. 3. ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es hätte jedenfalls im Sinne des § 45 Abs 3 AVG auch einer Konfrontation der Partei mit dem (wie oben aufgezeigt) amtswegig zu ermittelnden Sachverhalt und den diesbezüglichen Beweismitteln bedurft. Den Parteien ist das Ergebnis der behördlichen Beweisaufnahme in förmlicher Weise zur Kenntnis zu bringen und ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu diesen Ergebnissen Stellung zu nehmen (VwGH 05.09.1995, Zl. 95/08/0002), was nich... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang 1. Der erstinstanzliche Verfahrensgang ergibt sich aus dem Verwaltungsakt des Bundesasylamtes. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) stellte am 17.10.2001 den verfahrengegenständlichen Asylantrag und wurde am 17.12.2001 niederschriftlich zu seinem Asylantrag einvernommen. 2. Mit Bescheid vom 29.01.2002, FZ. 01 24.007-BAW, zugestellt durch Hinterlegung am 31.01.2002, wies das Bundesasylamt - ohne weitere Verfahrensschritte - d... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es hätte jedenfalls im Sinne des § 45 Abs 3 AVG auch einer Konfrontation der Partei mit dem (wie oben aufgezeigt) amtswegig zu ermittelnden Sachverhalt und den diesbezüglichen Beweismitteln bedurft. Den Parteien ist das Ergebnis der behördlichen Beweisaufnahme in förmlicher Weise zur Kenntnis zu bringen und ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu diesen Ergebnissen Stellung zu nehmen (VwGH 05.09.1995, Zl. 95/08/0002), was nich... mehr lesen...