E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige und Angehörige der kurdischen Volksgruppe reiste legal unter Verwendung ihres Reisepasses inklusive Schengenvisum ausgestellt von der österreichischen Botschaft Ankara (Geltungsdauer15.06.2003-15.09.2003) am 15.06.2003 am Flughafen Wien Schwechat in Begleitung ihrer Kinder D.G. (AZ. 239.887) und D.R. (AZ. 239.886) in das österreichische Bundesgebiet ein u... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es gelingt der Beschwerdeführerin mit ihrem unsubstantiierten und spekulativen Vorbringen in der Beschwerdeschrift nicht, eine ausreichende Gefährdung ihrer Person aufzuzeigen. So ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein bloßes - nicht näher substantiiertes - Behaupten bzw. Bestreiten von Umständen in einer Berufungsschrift von vornherein nicht geeignet, der Beweiswürdigung konkret und substantiiert entgegenzutreten und dadurch eine ergänzende Er... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF"), ein türkischer Staatsangehöriger und kurdischer Volksgruppenzugehöriger, stellte am 15.10.2003 einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Bei der ersten asylbehördlichen Vernehmung gab der BF an, er sei am 28.09.2003 im Besitze eines Reisepasses aus der Türkei (Antalya) per Flug nach Hamburg ausgereist. Nach Aufenthalten in Hamburg und Bonn sei er am 14.10.2003 nach Österre... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Glaubhaftmachung hat das Ziel, die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestimmter Tatsachenbehauptungen zu vermitteln. Glaubhaftmachung ist somit der Nachweis einer Wahrscheinlichkeit. Dafür genügt ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit als der, der die Überzeugung von der Gewissheit rechtfertigt (VwGH 29.05.2006, Zahl 2005/17/0252). Nach der Judikatur ist die Wahrscheinlichkeit dann gegeben, wenn die für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Ersch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger und Angehöriger der kurdischen Volksgruppe, gelangte am 27.11.2002 gemeinsam mit seiner Ehegattin und seinen beiden minderjährigen Kindern illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am selben Tag einen Asylantrag. 2. Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 27.11.2002 brachte der Beschwerdeführer als
Begründung: für das Verlassen seiner Heimat zusammengefasst vor, dass er und seine Familie... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass beweiswürdigende Überlegungen zur Stichhaltigkeit einer Fluchtgeschichte sich regelmäßig nicht auf das Vorbringen des Asylwerbers beschränken dürfen. Vielmehr bedarf es idR auch einer Betrachtung der konkreten fallbezogenen Lage im Herkunftsstaat des Betreffenden, weil seine Angaben letztlich nur vor diesem Hintergrund einer Plausibilitätskontrolle zugänglich sind (VwGH 18.4.2002, 2001/01/0002; in diesem Sinne... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Von den Asylbehörden ist eine Einbeziehung des realen Hintergrundes der von einem Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in das Ermittlungsverfahren zu erwarten. Die Behauptungen des Asylwerbers sind auch am Verhältnis zu der Berichtslage in Bezug auf das Ereignis, von dem er betroffen gewesen sein will, zu messen (VwGH 30.9.2004, 2001/20/0135, in diesem Sinne auch VwGH 31.5.2005, 2005/20/0176). Auch der Verfassungsgerichtshof geht in seinem Erkenntnis 2001/10... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von Armenien, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am 29.11.2005 einen Asylantrag ein. Dazu wurde er an den im bekämpften Bescheid ersichtlichen Daten von einem Organwalter des Bundesasylamtes niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf di... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die freie Beweiswürdigung ist ein Denkprozess der den Regeln der Logik zu folgen hat und im Ergebnis zu einer Wahrscheinlichkeitsbeurteilung eines bestimmten historisch-empirischen Sachverhalts, also von Tatsachen, führt. Der Verwaltungsgerichtshof führt dazu präzisierend aus, dass eine Tatsache in freier Beweiswürdigung nur dann als erwiesen angenommen werden darf, wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ausreichende und sichere Anhaltspunkte für eine dera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer (BF), seinen Angaben nach ein Staatsangehöriger der Türkei, stellte am 6.3.2008 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf internationalen Schutz. Als
Begründung: für das Verlassen seines Herkunftsstaates brachte er im erstinstanzlichen Verfahren im Wesentlichen die allgemeine Lage der Kurden in der Türkei und eine ihn persönlich treffende Festnahme nach einer Demonstration, bei der es zu Ausschreitungen gekommen sei, und daraus resultierende ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Hier ergeben sich derartige Fakten aus den eigenen Angaben des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde bzw. der Asylgerichtshof ist nicht verhalten, den Asylwerber zu Widersprüchen in Ansehung seines Asylantrages zu befragen, weil keine Verpflichtung besteht, ihm im Wege eines behördlichen Vorhalts zur Kenntnis zu bringen, dass Widersprüche vorhanden seien, die im Rahmen der gem § 45 Abs 2 AVG vorzunehmenden Beweiswürdigung zu seinem Nachteil von Bedeutung sein k... mehr lesen...