IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Philipp Lindermuth über die Beschwerde des X Y, geb. xx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft XX vom 27.06.2017, GZ: 15.1-4029/2017, betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe nach § 34 Abs. 3 AVG, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abg e w i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.08.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3
Rechtssatz: Ein an eine Behörde gerichtetes E-Mail, in welches ein Foto eines T-Shirts kopiert ist, stellt nur insofern eine schriftliche Eingabe mit einer beleidigenden Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG dar, als sich darauf ein Schriftzug befindet. Hingegen handelt es sich bei der auf dem T-Shirt ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.08.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3AVG §§Z 3
Rechtssatz: Für die Verhängung einer Ordnungsstrafe nach § 34 Abs 3 AVG ist iSd Adhäsionsprinzips (vgl. VfSlg. 16.320/2001) jene Behörde zuständig, welche die Angelegenheit, in der die Eingabe eingebracht worden ist, zu erledigen oder sonst „in Verhandlung zu nehmen“ hat (vgl. auch VfSlg.... mehr lesen...