Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 AVG

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2024/8/7 LVwG-2024/13/0873-7

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Dr.in Strele über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB in **** V, Adresse 1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 02.02.2024, GZ ***, betreffend eine Zurückweisung einer Vorstellung wegen Verspätung nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Dr.in Strele über die Beschwerde des AA, ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.08.2024

TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/9 LVwG-2020/33/1609-1, LVwG-2020/33/1610-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerden des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen 1. den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 23.06.2020, Zl  ***, betreffend die Nichtbewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sowie 2. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 23.06.2020, Zl ***, betreffend die Zurückweisung des Einspruches gegen die Strafverfügung vom 20.02.2020, zu Recht... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.10.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2017/10/11 LVwG-2017/45/2331-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Nicole Stemmer über die Beschwerde der Frau AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 12.09.2017, ****, betreffend Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung wegen Verspätung zu Recht erkannt: 1.       Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2.       Gegen dieses Erkenntnis ist... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 11.10.2017

TE Lvwg Erkenntnis 2017/9/19 LVwG-2017/12/2021-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Ines Kroker über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Z, Deutschland, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.12.2016, ****, mit dem der Einspruch gegen die Strafverfügung, ****, als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: 1.   Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2.   Gegen dieses E... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.09.2017

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