I. Die vorliegenden drei Beschwerden beziehen sich auf drei baubehördliche Verfahren betreffend zwei (aneinandergrenzende) Grundstücke im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde. Dabei geht es einerseits um ein 1978 (in erster Instanz) abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren betreffend die Errichtung eines Wohnhauses (Beschwerde Zl. 2000/06/0033), andererseits um ein 1998 eingeleitetes Baubewilligungsverfahren betreffend einen Zubau und ein Vordach zu diesem Wohnhaus (Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22 Abs1;AVG §28;ZustG §13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/06/0129
2000/06/0033
Rechtssatz: Dem Empfänger ist entgegenzuhalten, dass Zustellungen an seine ehemalige Anschrift nicht nur klaglos erfolgten (was zumindest ein Indiz für die Tauglichkeit dieser Abgabestelle ist), sondern vielmehr, dass er se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22 Abs1;BAO §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0728/68 E 16. Juni 1969 VwSlg 7600 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatsachen der polizeilichen Meldung oder eines Nachsendeauftrages sind bei der Beurteilung der Frage der Benützung der Wohnung zumindest allein nicht entscheidend. Es kommt nur darauf an, ob die in Rede s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für 1972 - wie auch schon für das Vorjahr - die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte. Als Grund machte er die Alimentierung an seine erste, von ihm geschiedene, Frau und an seine zweite Frau (aufrechte Ehe) geltend. Den von der belangten Behörde vorgelegten Akten betreffend den amtswegigen Jahresausgleich des Beschwerdeführers ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer dem Finanzamt für den IX.. XVIII. und XIX. Bezirk in Wien b... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22 Abs1 implizitAVG §3 litc implizitBAO §26 Abs1
Rechtssatz: Hat jemand die eheliche Wohnung in der Absicht verlassen, dorthin nicht mehr zurückzukehren, weil ihm das Zusammenleben mit dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten psychisch unmöglich ist, und ist er auch tatsächlich durch einen längeren Zeitraum ... mehr lesen...