Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit „Bescheid“ vom 05.12.2022, 347407/32/ZD/1222, wies die Behörde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung im Zuweisungszeitraum 01.04.2023 bis 31.12.2023 zu. Dort habe er folgende Dienstleistungen zu erbringen: Hilfsdienste bei der Betreuung und Beschäftigungstherapie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 20.07.2022 festgestellt wurde – brachte am 02.01.2023 (datiert mit 29.12.2022) eine Zivildiensterklärung ein, die er persönlich überreichte. Als Hauptwohnsitz führte er in der Zivildiensterklärung die XXXX , DEUTSCHLAND und als Nebenwohnsitz die XXXX 8/1/18, XXXX WIEN an. Als Wunschtermin für den Beginn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein irakischer Staatsbürger, stellte am 28.09.2015 in Österreich einen Asylantrag. Dessen Abweisung wurde im Rechtsmittelweg vom Bundesverwaltungsgericht (i.d.F. „BVwG“) mit Erkenntnis vom 07.01.2020 bestätigt. 2. Von 14.06.2021 bis 13.06.2022 verfügte der BF über eine Duldung. 3. Am 04.05.2022 beantragte der BF die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG. Ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsbürger, reiste am 25.09.2023 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 26.09.2023 erfolgte die niederschriftliche Einvernahme durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwechat Abteilung Fremdenpolizei. 3. Am 26.09.2023 erfolgte eine niederschriftliche Einvernahme des BF durch eine Organwalterin des Bundesamtes. ... mehr lesen...