Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: Art. 20 B-VG §17 AVG §1 OöADIG
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit Sachverständigengutachten ist generell zwischen Befundaufnahme und der darauf aufbauenden eigentlichen Gutachtenserstellung zu unterscheiden, nämlich dahin, dass (lediglich) Erstere eine Tatsachenfeststellung, Letztere hingegen eine daraus abgeleitete schlussfolgernde (Be )Wertung dieser Fakten ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2021 Norm: Art. 20 B-VG §17 AVG §1 OöADIG
Rechtssatz: *Dem vorliegenden Auskunftbegehren lässt sich nur rudimentär entnehmen, welche Tatsachenmitteilung(en) der Einschreiter eigentlich begehrt, weil dieses eine konkrete Bezeichnung bzw. Beschreibung jener Fakten (bzw. Wissenserklärungen), die von der Behörde in Erfahrung gebracht werden wollen, einerseits nicht enthält ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: §31 OöBauO §17 AVG §24 VwGVG §2 COVID-MaßnahmenG
Rechtssatz: * Im gegenständlichen Fall vertritt die Behörde selbst die (zutreffende; vgl. z.B. VwGH vom 24. April 2018, Ra 2018/05/0032, unter Hinweis auf VwGH vom 19. November 1998, 98/06/0058) Auffassung, dass „dem Nachbarn keine Parteienrechte im baupolizeilichen Verfahren zu[stehen], es sei denn, seine sub... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Peterseil über die Beschwerde des Dkfm. Dr. A M, vertreten durch x, x L, gegen den Berufungsbescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 5. Mai 2017, GZ: 0022047/2017 MDion RM (RM-Bau-170193), betreffend Verweigerung der Akteneinsicht zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision unzulässig... mehr lesen...