Entscheidungen zu § 14 Abs. 7 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 2014/12/18 Ra 2014/07/0095

Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.12.2014

RS Vwgh 2014/12/18 Ra 2014/07/0095

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §14 Abs6;AVG §14 Abs7;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §17;WRG 1959 §104;WRG 1959 §106;
Rechtssatz: Unter den in der außerordentlichen Revision nicht in Zweifel gezogenen Umständen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (freiwilliger Verzicht des Revisionswerbers bzw. desse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/24 2001/11/0031

Am 3. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer der Führerschein gemäß § 39 FSG vorläufig abgenommen. Im Verwaltungsakt erliegt eine Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit folgendem Wortlaut (Namen werden im Folgenden anonymisiert, die Eintragungen in das verwendete Formular kursiv wiedergegeben): "Niederschrift (Tonbandaufnahme § 14 Abs. 5 AVG) Betrifft: E. R., Kellner, 20.03.1975, (Vor- und Zuname) (Beruf) (geb. am) (wohnhaft in L.)   Entziehung der Lenkberecht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2001

RS Vwgh 2001/4/24 2001/11/0031

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs7;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Sollte es zutreffen, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Amtshandlung (Aufnahme einer Niederschrift, in deren Rahmen ein Bescheid mündlich verkündet wurde) um "etwas Schriftliches" ersucht hätte, so wäre dieses Ersuchen - dass eine nähere Manuduktion stattgefunden hätte, ist nicht ersichtlich - sowohl als ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2001

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