Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Mag. Ellmer über die Beschwerde von K. Z., vertreten durch Dr. F. V., Rechtsanwalt, X, G., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, vom 3. Jänner 2022, GZ: BHGM/921070047551/21, wegen Übertretungen der Straßenverkehrs-ordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revisio... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerden von B U, geb. x, S x, x S gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. Juni 2021, (1) GZ: BHGM/920070025352/20 und (2) GZ: BHGM/920070038826/20, wegen zweier Übertretungen der StVO den BESCHLUSS I. Die Anbringen vom 1. August 2021 werden zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Zeinhofer über die Beschwerde der Fi-T & I GmbH, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 15.06.2021, BHVBSanR-2021-96720/7-Hai, betreffend Vergütung nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpidemieG) zu Recht: I. Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Dr. Zeinhofer über die Beschwerde der R GmbH, U, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 09.07.2021, GZ: BHSDSanR-2021-120147/7-BSc, betreffend die Stattgabe eines Antrags auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bes... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der M T, x, x, Ungarn, vom 24.3.2021, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 23.2.2021, GZ: BHBR/920040036661/20, betreffend eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 und eine Übertretung des Führerscheingesetzes den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Gubesch über die Beschwerde der M I GmbH, vertreten durch W R GmbH & Co KG in W, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gmunden vom 14.12.2018, GZ: BauR1-153/9-49428-2018, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gmunden vom 27.3.2019, BauR1-153/9-49428-2018/Dr.Ps/Schö, betreffend Untersagung der Bauausführung A. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Stierschneider über die Beschwerden der 1) O R, und des 2) B V, beide StA Mongolei und vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H B, L, gegen die Bescheide der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 5. Jänner 2018, GZ: VStV/917301465734/2017 und VStV/917301466029/2017, betreffend Zurückweisung eines gegen ein Straferkenntnis eingebrachten Einspruchs zu Recht: I. Die Beschwerden werd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerde von S H, X, E, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 15. Juli 2015, GZ: N10-188-2014, wegen Wiederherstellung des gesetzgemäßen Zustandes nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. ... mehr lesen...