Die beschwerdeführende Partei betreibt einen Gipsbergbau. Mit Bescheid vom 25. Juni 1996 genehmigte die Berghauptmannschaft Wien gemäß § 143 Abs. 1 BergG 1975 den Hauptbetriebsplan 1996 mit Auflagen. Dabei wurde auch die Verfüllung von zum Teil verbruchsgefährdeten und nassen Grubenräumen mit bestimmten Materialien vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 11. Juli 1996 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (kurz: LH) die beschwerdeführende Partei darauf hin, dass ein Projek... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §98 Abs3;
Rechtssatz: Eine mögliche Einwirkung auch auf fremde Gewässer ist zuständigkeitsbegründend iSd § 98 Abs. 3 WRG 1959 (Hinweis E 31. Jänner 1995, 92/07/0188; bezüglich der möglichen Beeinträchtigung von fremdem Grundwasser). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000070253.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. August 1991, verpflichtete der Landeshauptmann von Niederösterreich gemäß §§ 138 Abs. 1 lit. a und 99 WRG 1959 die Beschwerdeführerin, jene Bereiche der Parzellen Nr. 476 (neu), 505, 565, 566, 567, 568, 570, 575, 576, 577, 639, 642 und 725/1, alle KG B., die unter der Kote 476,0 m ü.A. abgebaut wurden, mit sanitär einwandfreiem und bodenständigem Material ohne grundwasserbeeinträchtigende Anteile auf ein Niveau von 1,0 m über den höchsten Grundwasserspiegel (HGW = ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §81 Abs3 idF 1959/054 ;WRG 1959 §98 Abs3;WRGNov 1959;
Rechtssatz: Dem Motivenbericht des durch die WRGNov 1959 eingeführten § 98 Abs 3 WRG 1959 ist zu entnehmen, daß Abs 3 im Gegensatz zur früheren Regelung nicht mehr in die bergrechtlichen Bestimmungen eingreift, sondern sich mit der Festlegung der Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde für jene Maßnahmen, die außerha... mehr lesen...