Mit Schreiben vom 20. November 1989 teilte die beschwerdeführende Partei dem Abwasserverband Einzugsbereich T (im folgenden: Abwasserverband) mit, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 17. November 1989 den einstimmigen Beschluß gefaßt, aus dem Abwasserverband auszutreten und die Reinigung der anfallenden Abwässer von E. mit einer eigenen Anlage in E. durchzuführen. Es werde daher ersucht, ehestens eine Mitgliederversammlung einzuberufen und den Verhandlungsgegenstand "Austritt de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;WRG 1959 §93 Abs5;WRG 1959 §97 Abs2;
Rechtssatz: Gegen die Untätigkeit der Schlichtungsstelle des Wasserverbandes steht die Anrufung des VwGH offen (Hinweis B 28.2.1996, 96/07/0029). Schlagworte Anrufung der obersten Behörde European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist Mitglied des Abwasserverbandes Einzugsbereich T. Mit Schreiben vom 20. November 1989 teilte sie dem Abwasserverband mit, daß sie den Beschluß gefaßt habe, aus diesem Abwasserverband auszutreten und ersuchte, ehestens eine Mitgliederversammlung zur Entscheidung über das Ausscheiden der beschwerdeführenden Partei aus dem Abwasserverband einzuberufen. Es erfolgte weder eine Einigung noch eine Genehmigung hinsichtlich dieses Austrittsantrages. Mit der vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs1;B-VG Art129;B-VG Art144;B-VGNov 1925;B-VGNov 1975;B-VGNov betreffend Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 1946;VwGG §27;WRG 1959 §93 Abs5;WRG 1959 §97 Abs2;WRG 1959 §97 Abs4;WRGNov 1959;
Rechtssatz: Der Schlichtungsstelle sowie den übrig... mehr lesen...