Die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) ist ein Wasserverband (Reinhaltungsverband) im Sinne der §§ 87 ff WRG 1959 und die beschwerdeführende Marktgemeinde ist eines ihrer Mitglieder. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. September 1972 war die freiwillige Vereinbarung einer Reihe von Gemeinden - unter ihnen auch die Beschwerdeführerin - gemäß § 88 Abs. 1 lit. a WRG 1959 über die Bildung des Abwasserverbandes anerkannt und die F... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78 idF 1997/I/074;WRG 1959 §93 Abs3 idF 1997/I/074;WRG 1959 §97 Abs2 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: § 97 Abs 2 WRG 1959 idF BGBl I 74/1997 zählt als taugliche Anfechtungsobjekte vor der Schlichtungsstelle "Entscheidungen und Verfügungen (Beschlüsse) des Vorstandes und der Mitgliederversammlung einschließlich von Wahlen" auf. § 97 Abs 2 letzter Satz legcit enthält eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §78 Abs1 idF 1997/I/074;WRG 1959 §93 Abs3 idF 1997/I/074;WRG 1959 §97 Abs2 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Bei den Entscheidungen und Verfügungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes iSd § 97 Abs. 2 WRG 1959, gegen die die Schlichtungsstelle angerufen werden kann, handelt es sich nicht um solche Erledigungen, denen Bescheidqualitä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Mai 2001 hat der unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens in der Auftragsvergabesache der Mitbeteiligten als Auftraggeberin betreffend das Bauvorhaben "ABA L, Verbandssammler BA01, 2. Bauteil, Baumeisterarbeiten," zurückgewiesen. Der persönliche Geltungsbereich des Kärntner Auftragsvergabegesetzes sei nicht gegeben. Die mitbeteiligte Partei sei ein Wasserverband und daher eine ... mehr lesen...
Index: L72002 Beschaffung Vergabe Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: LVergG Krnt 1997 §9;WRG 1959 §78;WRG 1959 §87 Abs4;WRG 1959 §87;WRG 1959 §93 Abs2;WRG 1959 §93 Abs3;WRG 1959 §96;
Rechtssatz: Ausführungen zum persönlichen Geltungsbereich des Krnt LVergG 1997 (hier betreffend einen Wasserverband). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001040128.X01 ... mehr lesen...