Entscheidungsgründe: Auf Grund übereinstimmender Beschlüsse der Gemeindevertretungen von acht Gemeinden, darunter der Gemeinde Bludesch, aus den Jahren 1973 und 1974 wurde der aus diesen Gemeinden gebildete beklagte Abwasserverband als Wasserverband im Sinn des § 87 WRG gebildet. Die Satzung der beklagten Partei wurde mit Bescheid des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 2. April 1976, Zl. VI b-475/3-1976, genehmigt. Die beklagte Partei bezweckt die Beseitigung von in ihrem ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbWRG §87
Rechtssatz: Werden unmittelbar mit hoheitlichem Handeln im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie der Betrieb einer Abwasseranlage im Land Vorarlberg an einen Dritten (hier: einem Wasserverband nach § 87 WRG) übertragen, wird dadurch die hoheitliche Aufgabe nicht zu einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 3/89 Entscheidungstext ... mehr lesen...