IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der „A“, vertreten durch Rechtsanwalt C, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 21.03.2018, ***, betreffend einen Antrag auf Austritt aus der B nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 21.03.2018 wird... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Wassergenossenschaft A, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG, in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 24. Mai 2018, Zl. ***, betreffend Einbeziehung der Grundstücke *** und ***, beide KG ***, in die Wassergenossenschaft ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Bescheid des Bürgermeister... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.08.2018 Norm: WRG 1959 §81 Abs2WRG 1959 §85 Abs1AVG 1991 §13
Rechtssatz: Ein Anbringen kann in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden. Die Zurückziehung eines Antrags ist solange zulässig, als dieser noch unerledigt ist und daher noch zurückgezogen werden kann; im Falle einer Beschwerde ist die Zurückziehung bis zur Entscheidung über die Beschwerde möglich (vgl. Vw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.08.2018 Norm: WRG 1959 §81 Abs2WRG 1959 §85 Abs1AVG 1991 §13
Rechtssatz: Die rechtzeitige Antragsrückziehung im Hinblick auf einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt bewirkt, dass eine Voraussetzung für die Erlassung fehlt und ein allfällig schon erlassener Bescheid somit (nachträglich) rechtswidrig geworden ist und aufgehoben werden muss (vgl. VwGH 90/04/0302). ... mehr lesen...