Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Norm: WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Die Einbeziehung einer Liegenschaft oder Anlage ist eine Änderung des Umfanges einer Wassergenossenschaft und stellt eine Satzungsänderung dar, die einer Zweidrittelmehrheit und der Genehmigung der Wasserrechtsbehörde bedarf. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröff: SZ 49/162 = EvBl 1977/169 S 393 ... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Die Rechte sowohl der Mitglieder einer Wassergenossenschaft untereinander als auch der Genossenschaft zu außenstehenden Interessenten werden im öffentlichen Recht geregelt; privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wassergenossenschaften und Interessenten über den Zweck der Genossenschaft betreffende Angelegenheiten kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Keine nachträgliche Einbeziehung von Dritten in eine Wassergenossenschaft durch privatrechtlichen Vertrag, auch nicht in der Form, daß dem Dritten Mitgliedschaftsrechte und/oder Mitgliedpflichten aber nicht die Mitgliedschaft selbst zuerkannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §311ABGB §312WRG §9 Abs1WRG §81WRG §89
Rechtssatz: Die dem Kläger gemäß § 9 Abs 1 99, 81 und 89 WRG 1959 erteilte wasserechtliche Bewilligung zur Entnahme von Sand und Schotter aus einem Fluß ist als subjektives öffentliches Recht zu beurteilen ( siehe Krzizek, Wasserrecht, S 56 ). Hieran kann Rechtsbesitz im Sinne der Bestimmungen von §§ 311, 312 ABGB niicht bestehen, weil diese nur für Privatrechte gelten. ( Klang Bd II S 66 ). ... mehr lesen...