Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine freiwillige Wassergenossenschaft (§ 74 Abs 1 lit a WRG) mit dem Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Liegenschaften und Anlagen ihrer Mitglieder mit Trink- und Nutzwasser. Ihre in der Generalversammlung am 28. 3. 2003 beschlossenen Satzungen wurden von der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Nach § 3 (Mitgliedschaft) der Satzungen sind Mitglieder der Genossenschaft die freiwillig beigetretenen Eigen... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Keine nachträgliche Einbeziehung von Dritten in eine Wassergenossenschaft durch privatrechtlichen Vertrag, auch nicht in der Form, daß dem Dritten Mitgliedschaftsrechte und/oder Mitgliedpflichten aber nicht die Mitgliedschaft selbst zuerkannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröf... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Die Rechte sowohl der Mitglieder einer Wassergenossenschaft untereinander als auch der Genossenschaft zu außenstehenden Interessenten werden im öffentlichen Recht geregelt; privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wassergenossenschaften und Interessenten über den Zweck der Genossenschaft betreffende Angelegenheiten kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht. Entscheidungstexte... mehr lesen...