Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr 2739 der EZ 27 KG *****, welches ursprünglich für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage in Anspruch genommen werden sollte. Mit Teilbescheid des Landeshauptmannes von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 6. 11. 2002, Zahl 8-KAN-895/18-2002 (./F) wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage erteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite
Rechtssatz: Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine entsprechende Regelung über die Rückzahlung geleisteter Beträge im Fall des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten bzw Zwangsrechten. Es muss insoweit auf die allgemeinen Vorschriften über Ansprüche aus Zahlung einer N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 9. 6. 1993 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude befinden. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 2. 6. 1970 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf deren Grundstücken sich unter anderem ein Hochbehälter und eine Wasserleitung, die zum Wirtschaftsgebäude des Beklagten führt, befinden. Diese Anlagen werden von einer gefassten Quelle ... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Erklärung, Einwendungen nicht erheben zu wollen, beseitigt die Bewilligungspflicht nicht. Es bedarf selbst bei bloß unerheblicher Inanspruchnahme fremden Grundes einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Zustimmung des Grundeigentümers muss daher so beschaffen sein, dass sie einen tauglichen Titel für den Erwerb der jeweils erforderlichen Dienstbarkeit darstellt. ... mehr lesen...
Norm: WARG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloß allgemeine Zusage des in seinen Rechten Betroffenen, einem bestimmten Wasserleitungs- oder Wasserbenutzungsprojekt nicht entgegenzutreten, stellt mangels Schaffung eines Privatrechtstitels keine taugliche Grundlage für den Entfall der in § 9 Abs 2 WRG normierten Bewilligungspflicht dar. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b En... mehr lesen...