Mit Bescheid vom 23. Juli 1992 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Zentralentwässerung Brennersee - Zollamt Brennerpaß, beinhaltend die Einleitung von Oberflächenwässern in die Sill, unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde maßgeblichen Nebenbestimmungen lauteten: "A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;WRG 1959 §33 Abs3;
Rechtssatz: Vorschreibungen, die der Kontrolle einer Anlage (hier Zentralentwässerungsanlage, die die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß umfaßt) hinsichtlich der Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder im wasserrechtlichen Bewilligungsbesch... mehr lesen...