Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0096
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt (§ 5 Abs 1 VStG), weil das Tatbild den Eintritt einer Schä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 26. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt und gemäß § 137 Abs. 1 WRG 1959 über ihn eine Geldstrafe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von 20 Tagen) verhängt, weil er zu verantworten habe, daß seine Betriebsanlage - zur Trestertrocknung - in X, Grundstück Nr. 908, KG X Z, nicht mit der erforderl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Gewässerverunreinigung wird in § 30 Abs 2 WRG umschrieben (Hinweis E 3.12.1985, 84/07/0364). Danach gilt als solche schon jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht, ohne daß noch auf weitere Kriterien, etwa ob eine Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt, weil das Tatbild den Eintritt einer Schädigung iSd § 30 Abs 1 WRG erfordert, für die Beweislastumkehr iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist kein Raum (Hinweis E 1.3.1979, 1973/78). Schlagworte Andere ... mehr lesen...