IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die als Beschwerden zu wertenden Berufungen von 1. A, 2. B, 3. C, 4. D sowie 5. E GmbH, alle vertreten durch die F Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. Juli 2001, Zl. ***, betreffend Aufträge gemäß § 21a WRG 1959 zur Abgabe von Restwasser in die ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Damit bei einem amtswegigen Verfahren von einer „Anhängigkeit“ gesprochen werden kann, muss die Behörde Verfahrensschritte setzen, aus denen zweifelsfrei erkennbar ist, dass ein bestimmtes Verwaltungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden ist (VwGH 2006/07/0096). Dabei kann es sich au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 21a WRG 1959 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zur vollständigen Erreichung der Übereinstimmung mit den öffentlichen Interessen auch Maßnahmen von dritter Seite bzw Eingriffe in (weitere) Rechte Dritter erforderlich sind (vgl VwGH Ra 2014/07/0084). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Bei der Prüfung einer bestehenden, wasserrechtlich bewilligten Anlage hinsichtlich eines möglichen Änderungsbedarfes im Sinne des § 21a Abs 1 WRG 1959 hat die Wasserrechtsbehörde den Ist-Zustand dem Soll-Zustand, vom Gesichtspunkt der öffentlichen Interessen aus betrachtet, gegenüber zu st... mehr lesen...