IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.11.2018, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 infolge Missachtung wasserpolizeilicher Aufträge, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 28.02.2018, Zl ****, betreffend Übertretungen nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 und dem Wasserrechtsgesetz 1959 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Hö... mehr lesen...