Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 1988 wurde ein unter anderem zwischen den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführer und der K.-AG abgeschlossenes Entschädigungsübereinkommen gemäß § 111 Abs. 3 WRG 1959 beurkundet. Dieses Übereinkommen sah für die Ermittlung des den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführer von der... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs6;WRG 1959 §117 Abs7;
Rechtssatz: Ob der Wegfall (hier: infolge des Überganges der Entschädigungsfragen in die gerichtliche Zuständigkeit durch die WRGNov 1990) der von den Partnern eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG vorgesehenen Weise der endgültigen Festlegung der Entschädigung durch den BMLF durch Ermittlung eine... mehr lesen...
Den durch Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) mit Bescheiden vom 8. März 1991 die Beschwerdeführerin zum Ersatz von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 zur Vermeidung von (weiteren) Gewässerverunreinigungen im Bereich ihrer Regenwasserkanalisation angeordnete Maßnahmen erwachsenen Kosten in der Höhe von S 19.270,-- bzw. S 24.404,-- verpflichtet. Diese erstinstanzlichen Bescheide enthielten in der ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EisbEG 1954;WRG 1959 §117 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0116
Rechtssatz: Gemäß § 117 Abs 6 WRG ist das EisbEG 1954 vom Gericht lediglich sinngemäß anzuwenden. Dieser Verweis auf sinngemäße Anwendung bedeutet nicht, daß dieses Gesetz schlechthin anzuwenden sei,... mehr lesen...