Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist niemandem verwehrt, sich zur
Begründung: einer behaupteten Forderung auf mehrere - einander allenfalls sogar ausschließende - Rechtsgründe zu stützen, sofern der Rechtsweg zulässig ist. Ob ein Begehren aus dem einen oder dem anderen Rechtsgrund erfolgreich ist, muss stets der Entscheidung in der Sache selbst vorbehalten bleiben. Das ein Schadenersatzanspruch nach § 26 Abs 1 WRG vor den ordentlichen Gerichten geltend z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An einem Fluss in Niederösterreich bestehen derzeit, soweit hier relevant, folgende Fischereireviere (im Folgenden nur Reviere): Das Eigenrevier FA I/5 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Pachtrevier FA II/2 und das Eigenrevier FA I/7 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Revier FA I/6. Im vormaligen Pachtrevier FA II/1 waren je zur Hälfte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei und ein näher genannter Dritter fischereiberechtigt. Der daran... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 kam es in Feldkirch-Altenstadt im Bereich der Einmündung der Heldenstraße in die Bundesstraße B 190 zu einem Bruch der im Grundstück 5077/7 der EZ 1087 KG Altenstadt verlegten Wasserleitung; die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Feldkirch. Durch den Wasserrohrbruch wurde die benachbarte Bundesstraße B 190 (Grundstück 4982/1 der EZ 1281 KG Altenstadt) beschädigt. Mit der Reparatur des eingetretenen Schadens wurde die Bauunternehmung H*** ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs6WRG §117 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Der nach § 117 Abs 2 Satz 1 WRG zulässige Ausspruch, daß die Bestimmung der angemessenen Entschädigung einem Nachtragsbescheid vorbehalten werde, ist nur für Leistungen nach § 117 Abs 1 WRG vorgesehen, also für Entschädigungen, für deren Festsetzung die Wasserrechtsbehörde auch dann zuständig wäre, wenn hierüber schon in dem über die Verleihung der wasserrechtlichen Bewilligung ergehe... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt mit der am 11. September 1976 überreichten Klage als Eigentümerin eines Sondervermögens, zu dem das Fischereirecht an der in Österreich gelegenen Hälfte der Saalach bis zur Einmundung in die Salzach gehört, von der beklagten Partei, die am Oberlauf der Saalach in der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftwerk betreibt, den Ersatz der infolge des Ausfließens des Stausees am 20. August 1974 an ihrem Fischbestand entstandenen Schäden von zuletzt 66 370 S samt An... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 30. 10. 1968, Zl. 96 195/24-66 415/18, wurde das Kraftwerk W als bevorzugter Wasserbau erklärt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 18. März 1970, Zl. 96 195/105- 39376/70, wurde der beklagten Partei auf Grund des den wasserrechtlichen Verhandlungen vom 10. bis 13. Juni und 16. Juni 1969 sowie vom 30. Juni bis 4. Juli 1969 vorgelegten Projektsentwurfes nach Maßgabe des in Abschnitt ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehaltenen ... mehr lesen...