Begründung: Die Streitteile sind jeweils - benachbarte - Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Auf jenem des Beklagten entspringt eine Quelle. Anlässlich einer am 23. Juli 1946 und am 29. Mai 1947 vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde durchgeführten und letztlich bescheidmäßig abgeschlossenen Wasserrechtsverhandlung über das Ansuchen der Rechtsvorgänger der Streitteile um Bewilligung der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** L***** AG, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Hämmerle GmbH, Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Werner F*****, vertreten durch Oberhofer & Hib... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekurs- und Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé sowie Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Aloisia E*****, vertreten durch Stolz & Schartner, Rechtsanwälte GmbH in Radstadt, gegen die beklagte Partei Gemeinde R*****, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen einer Liegenschaft, die auf einer Seite an einen Werkskanal (Unterwasserkanal) grenzt, der im Eigentum der Beklagten steht und Teil einer von dieser betriebenen Wasserkraftanlage ist. Das Grundstück der Klägerinnen befindet sich linksufrig dieses Kanals, die Länge der Grenze zu diesem beträgt rund 15 m. Der Unterwasserkanal hat eine durchschnittliche Sohlbreite von ca 4 m und bei Normalwasserführung eine Wasser... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 42... mehr lesen...
Begründung: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) LGBl 40 (TirKanalG 1985) lauten: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) Landesgesetzblatt 40 (TirKanalG 1985) lauten: § 1 Paragraph eins, Geltungsbereich (1) Dieses G... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß "hinsichtlich des Begehrens auf Leistung einer vertraglichen Pauschalentschädigung in Höhe von 417.846 S und dem (des) Entfernungsbegehren(s) ... das örtlich zuständige BG im Außerstreitverfahren zuständig" sei und die Klage insoweit zurückgewiesen werde; die Klage werde jedoch auch "im übrigen Umfang ... mangels Zuständigkeit des Gerichtshofes" zurückgewiesen. Das Gericht zweiter Instanz sprach aus, daß "über die vorliegende Klage .... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines Übergabevertrags seit 1987 Eigentümer eines geschlossenen Hofs, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 174, 179/1, 465/2 und 465/8 gehören. Die klagende Partei ist seit 1994 Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft, mit der Wasserbenutzungsrechte für bestimmte Wasserkraftanlagen verbunden sind. Die klagende Partei begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Vermessung und Vermarkung von Teilen der eingangs bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des (größten Teils des) Mondsees. Im Lastenblatt der in ihrem Eigentum stehenden Seegrundstücke ist aufgrund eines Übereinkommens vom 27./30.9.1888 zugunsten der k.k. Staatsverwaltung, deren Rechtsnachfolgerin die klagende Partei ist, die Dienstbarkeit des "Gemeingebrauches nach Maßgabe der Bestimmungen des § 15 des oö. WRG vom 28.8.1870" und "insbesondere das Recht für jedermann zur freien ungehinderten Schiff- und Floßfahrt m... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIJN §1 DVkWRG §72WRG §111WRG §113WRG §117
Rechtssatz: Soweit im Übereinkommen zivilrechtliche Rechtsverhältnisse, das heißt solche Fragen, die im Fall der Nichteinigung von der Wasserrechtsbehörde - mangels Entscheidungskompetenz - gemäß § 113 WRG auf den Zivilrechtsweg zu verweisen wären, weil sie Rechtsbeziehungen der Bürger unter sich betreffen, ist im Streitfall nach § 1 JN die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem etwa 150 Jahre alten Haus, dessen Fundamente aus Bruchsteinmauerwerk bestehen; der Fugenmörtel ist nicht dicht. Die beklagte Gemeinde hat bei der S***** Landesregierung um Bewilligung der Errichtung einer Wasserkraftanlage an der M***** in Form eines Lauf- bzw. Wehrkraftwerks angesucht. Bei der hierüber am 13.4.1983 abgeführten mündlichen Verhandlung äußerten unter anderem die Beklagten die Befür... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Unterlassung des Aufstauens des von seinem Grundstück 467/2 talwärts fließenden Wassers an der Grenze zu den Grundstücken 467/1 und 482, alle KG A*****, durch Aufschüttung einer Wegtrasse. Der Zweitbeklagte habe mit Genehmigung der Erstbeklagten auf den ihr gehörigen Grundstücken 467/1 und 482 durch Aufschüttung von Erdmaterial bis auf eine Höhe von etwa 3 m einen Weg angelegt. Dadurch w... mehr lesen...
Norm: WRG §12WRG §113
Rechtssatz: Wenn das Eigentumsrecht verletzt wird, oder die Nichtverletzung von Eigentumsrechten nicht geklärt ist, kann eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erteilt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 3/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 3/79 Veröff: SZ 52/35 = EvBl 1979/184 S 489 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §897WRG §12WRG §113ZPO §228 A1ZPO §228 C2
Rechtssatz: Ein Erfüllungsanspruch aus einer privatrechtlichen Verpflichtung zur Duldung des Eingriffs in das Eigentumsrecht besteht nicht, so lange die erforderliche wasserrechtsbehördliche Bewilligung fehlt. Es kann jedoch auf Feststellung einer Duldungspflicht nach Massgabe der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung geklagt werden; dass auch die Wasserrechtsbehörde die Frage, ob ein Eingriff... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG Markt A., die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K. zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr.... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehaltenen ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Grundnachbarn. Ihre Grundstücke liegen in der KG N nebeneinander an einem Hang. Oberhalb der beiden Liegenschaften befindet sich ein Feuerlöschteich, dessen Überwasser zunächst in einem natürlichen Graben zu einem von den Beklagten errichteten Einlaufbauwerk fließt und von dort in einem über den Grund des Beklagten führenden Kanal abgeleitet wird. Die Klägerin behauptet, daß das bei starken Regenfällen und zur Zeit der Schneeschmelze vom zu schwach dimensioniert... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 525 KG H mit den Grundstücken 901 und 903 je Acker; auf dem letztgenannten Grundstück errichteten die Klägerinnen ein Einfamilienhaus. Die beiden Grundstücke werden durch das öffentliche Gerinne H-Bach (Grundstück 2033) voneinander getrennt. U. a. über Antrag der Erstklägerin erteilte die Bundeshauptmannschaft Mistelbach mit Bescheid vom 26. März 1973 gemäß §§ 11 bis 13, 38, 98 Abs. 1, 111 WRG nachträglich die unbefrist... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, als Fischereiberechtigter am N-Bach durch die weit über das von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Ausmaß erfolgende Einleitung von Abwässern des Bergbaubetriebes der Beklagten geschädigt zu werden, und beantragt deshalb die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der Einbringung von Flotationsabwässern in den N-Bach über eine Menge von 70 000 Jahrestonnen hinaus. Die Beklagte bestritt das behauptete Fischereirecht des Klägers, eine mengenmäßige Begrenzung d... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei, der Gemeinde Q, zur Zahlung von 39 498 S samt Anhang und die Feststellung, daß die Beklagte ihm für alle künftigen Schäden an seinen Ufergrundstücken zum F-Bach als Folge der Regulierung des F-Bachs im Oberauf hafte. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer der land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft EZ 23 KG A. Die beklagte Partei habe auf Grund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 14. Juli 196... mehr lesen...