Norm
WRG §12Rechtssatz
Wenn das Eigentumsrecht verletzt wird, oder die Nichtverletzung von Eigentumsrechten nicht geklärt ist, kann eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082223Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0010OB00003_7900000_004