Entscheidungsgründe: I.1. Im strittigen Zeitraum (1984 bis 1986) bezog der Beschwerdeführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Berufstätigkeit. Die Einkünfte des Beschwerdeführers aus nichtselbständiger Arbeit setzten sich aus den laufenden Bezügen einerseits und - für Lehr- und Prüfungstätigkeit - aus Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren andererseits zusammen. Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurde im genannten Zeitraum vom Arbei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EStG 1972 §41EStG 1972 §67EStG 1972 §82BAO §240BAO §303VwGG §63
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Wiederaufnahme von Veranlagungsverfahren nach Durchführung eines
Erstattungsverfahrens wegen zuviel einbehaltener Lohnsteuer für
Kollegiengelder und Prüfungsgebühren; keine Verletzung im
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Entscheidungsgründe: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 30. Mai 1984 erhobenen Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß die Nö. Landesregierung mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Oktober 1982 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe verhängt und ihm einen Verfahrenskostenbeitrag auferlegt habe. Er habe die Geldstrafe und den Kostenbeitrag am 30. November 1982 bezahlt. Obwohl der VwGH mit Erk. vom 23. März 1984 den Bescheid aufge... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / sonstige KlagenVfGG §41VwGG §63ZPO §41, §45
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; Zahlung der Klagsforderung innerhalb der Frist zur Gegenäußerung durch das beklagte Lan... mehr lesen...