Das Landesverwaltungsgericht fasst durch die Richterin Mag. Clodi über den Antrag der A, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 22. Oktober 2018 zu den Zln. LVwG-AV-46/003-2018, LVwG-AV-46/004-2018, LVwG-AV-46/005-2018, LVwG-AV-46/006-2018 den BESCHLUSS 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über den Wiedereinsetzungsantrag von A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, vom 31. Jänner 2020 betreffend Versäumung der Frist zur Erhebung einer Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 19. November 2019, Zl. LVwG-S-2306/001-2019, berichtigt durch Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 29. November 2019, Zl. LVwG-S-2306/003-... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.02.2020 Norm: VwGG §46
Rechtssatz: Das Verschulden von Kanzleikräften stellt für den Vertreter dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar, wenn der Vertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seinen Kanzleikräften nachgekommen ist. Dabei ist durch entsprechende Kontrollen dafür vorzusorgen, dass Unzulänglichkei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.02.2020 Norm: VwGG §46
Rechtssatz: In Anbetracht der Bedeutung von Rechtsmittelfristen trifft jede Partei in Bezug auf deren Einhaltung eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die an diesen anknüpfenden Berechnungen der Rechtsmittelfrist kommt dem Zeitpunkt der Zustellung eines Geschäftsstücks besondere Bedeutung zu. Daher unterliegt das Zust... mehr lesen...