Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt Mit dem vorliegenden, auf Art138 Abs1 litb (gemeint offenbar: Art138 Abs1 Z2) B-VG iVm §46 Abs1 VfGG gestützten Antrag wird die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof begehrt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Der Antragsteller war mehrere Semester an der Medizinischen Universität Innsbruck zum Studium zugelassen, wo er im Rahmen des Doktoratsstudienpla... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art138 Abs1 Z2VwGG §34 Abs1UniversitätsG 2002 §60 Abs1
Leitsatz: Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen VfGH und VwGH nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung durch den VfGH und Zurückweisung der Beschwerde durch den VwGH wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses; Feststellung der Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über die an ihn abgetretene Beschwerde gegen die Versagung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem Antragsvorbringen zufolge leiten die vier in Österreich wohnhaften Einschreiter seit Jahren den österreichischen Zweig der unter dem Namen "Zeugen Jehovas" auf der ganzen Erde tätigen Religionsgemeinschaft. Mit Schriftsatz vom 17. Juni 1987 (wiederholt mit Eingabe vom 21. Juli 1990) beantragten sie beim (damaligen) Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport - als dem zur Vollziehung des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. 68, betreffend die ges... mehr lesen...
Index: 74 Kirchen, Religionsgemeinschaften74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art132B-VG Art138 Abs1B-VG Art138 Abs1 litbAnerkennungsG §2VwGG §34 Abs1VwGG §42 Abs4VfGG §46 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit des Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem
Verfassungsgerichtshof nach Zurückweisung von Säumnisbeschwerden
wegen Untätigkeit d... mehr lesen...