Begründung: Die klagende Partei begehrt mit der am 7.5.1982 eingebrachten Klage, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die unbefugte Ausübung des Gewerbes des Lebensmittel- und Genußmittelhandels mit Austern, Brötchen, Sekt und Säften sofort zu unterlassen. Zur
Begründung: bringt sie im wesentlichen vor, die beklagte Partei habe bei der Anmeldung des Handelsgewerbes im Sinne des § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO eine gewerberechtliche Geschäftsführerin namhaft gemacht und gleichzeitig ... mehr lesen...
Norm: VwGG §30 Abs2ZPO §190 BZPO §190 C1
Rechtssatz: Wird durch den Beschluß des VwGH über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die rechtsgestaltende Untersagungswirkung des (formell rechtskräftigen) Verwaltungsbescheides aufgeschoben, liegt ein die Gerichte bindender rechtskräftiger Verwaltungsbescheid nicht vor. Dies bedeutet, daß die Gerichte entweder die verwaltungsrechtliche Vorfrage (hier: Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausüb... mehr lesen...
Norm: VwGG §30 Abs2UWG §1 C2ZPO §190 C1ZPO §190 D4
Rechtssatz: Ein Aufschiebungsbescheid kann aber nicht mehr Wirkung äußern als ein Erkenntnis des VwGH, mit dem der Bescheid der belangten Behörde aufgehoben wird. Ein solcher Aufschiebungsbescheid steht daher der Einleitung und Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem die Unterlassung der Ausübung des angemeldeten Gewerbes aus Gründen des Wettbewerbs angestrebt wird, nicht entgegen. -... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Auch einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der - wie die Zustimmung des Einigungsamtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nach §§ 120 ff ArbVG - seinem Inhalt nach nicht zwangsweise vollstreckt werden kann, kann unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (so schon SozM II B 229, 395; Arb 6071 weiterer Nachweis). Entscheidungstexte ... mehr lesen...