Begründung: Am 25. 6. 2003 ereignete sich in einem Wohnhaus ein Wasserschaden, für den die Klägerin als Versicherer 8.877,40 EUR an ihren Versicherungsnehmer Dieter B***** bezahlte. Der Grund für diesen Schaden lag in einem Pumpenausfall, in dem von der erstbeklagten Partei betriebenen öffentlichen Kanalnetz, der zu einem Rückstau und dazu führte, dass Abwasser bei der Hausanschlussleitung eindrang und den Keller im Gebäude überschwemmte. Trotz entsprechender Auflage im Baubewilligu... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass die Revision zulässig sei, da ein Sachverhalt, „bei dem das versicherte Interesse und der dem Versicherungsnehmer entstandene Schaden in vergleichbarer Weise auseinander" gingen, vom Obersten Gerichtshof bisher nicht behandelt worden sei. Die Revision ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht zuläss... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte führten eine Lebensgemeinschaft, der zwei Kinder entstammen. Im August 1998 mieteten die Streitteile gemeinsam eine Wohnung, in welche die Klägerin verschiedene - es steht nicht fest wie viele und in welchem Wert -, in ihrem Eigentum stehende Möbel einbrachte. Im Dezember 1998 schloss der Beklagte eine (allein auf ihn lautende) Haushaltsversicherung für die gemeinsame Wohnung ab. Durch einen Brand am 30. 1. 2000, bei dem die beiden Kinder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war am 24. Mai 1984 Eigentümer des PKW, polizeiliches Kennzeichen W 334.239, mit dem er an diesem Tage einen Unfall verschuldete. Hiebei erlitt das Fahrzeug Schäden, für die die Klägerin, als Kaskoversicherer, S 23.000,-- an Erika M*** bezahlen mußte. Erika M*** hatte dem Beklagten Kredite von insgesamt S 20.000,-- gewährt, wofür der Beklagte das Fahrzeug an sie verpfändete. Erika M*** hatte bei der Klägerin eine Kraftfahrversicherung mit einer Vert... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, sie habe laut Rechnung vom 23. September 1966 dem Beklagten eine hydraulische Heizplattenpresse zum Preise von 75.000 S verkauft und geliefert. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises habe sie sich das Eigentum an der verkauften Maschine vorbehalten. Auch für den Fall der Veräußerung durch den Beklagten. Sie sei weiterhin Eigentümerin der Maschine geblieben, weil noch ein Kaufpreisrest von 46.180 S offen sei. Der Beklagte betreibe eine Tischlerei und ... mehr lesen...
Norm: AFB Art2 Abs1VersVG §74VersVG §75VersVG §85
Rechtssatz: Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. In einem derartigen Fall ist die Versicherung als für fremde Rechnung genommen anzusehen, falls der Wille des Versicherungsnehmers darauf gerichtet ist. ... mehr lesen...