Norm
AFB Art2 Abs1Rechtssatz
Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. In einem derartigen Fall ist die Versicherung als für fremde Rechnung genommen anzusehen, falls der Wille des Versicherungsnehmers darauf gerichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0080806Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011