Norm: VersVG §71
Rechtssatz: Hat der Versicherer Kenntnis von der Veräußerung nach Eintritt des Versicherungsfalles erlangt, hat dies auf die eingetretene Leistungsfreiheit keinen Einfluß mehr. Entscheidungstexte 7 Ob 36/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 7 Ob 36/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §71VersVG §158cVersVG §158fVersVG §158h
Rechtssatz: Leistungsfreiheit gemäß § 71 Abs 1 VersVG bedeutet in der Pflichtversicherung nur, daß der Versicherer für die nach § 158 c VersVG an den geschädigten Dritten erbrachten Leistungen gemäß § 158 f VersVG Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer, nicht aber den Veräußerer nehmen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 248/75 ... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 2293 S s. A., den er als Prämie für die Zeit vom 24. Mai 1967 bis 24. Mai 1968 auf Grund eines Versicherungsvertrages schulde. Der Beklagte beantragt Klagsabweisung, weil er die versicherte Sache im Oktober 1966 veräußert, dies einem Repräsentanten der Klägerin zwar nicht sofort, aber im Frühjahr 1967 mitgeteilt habe und infolge dieser Mitteilung sowie wegen des Risikoentfalles die erhobene Prämienforde... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §70VersVG §71
Rechtssatz: Der Veräußerer ist schon mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber als vertragsfremder Dritter anzusehen und nicht erst ab Kenntnis des Versicherers. Die Unterlassung der Veräußerungsanzeige hat nur die im § 71 VersVG geregelten Sanktionen zur Folge. Entscheidungstexte 7 Ob 30/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1969 7 Ob 30/69 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §71VersVG §75
Rechtssatz: Versicherung für fremde Rechnung im Falle einer Sicherungsübereignung. Veröff: NJW 1953,1825 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103969 Dokumentnummer JJR_19531028_AUSL000_0020ZR00240_5200000_001 mehr lesen...
Norm: VersVG §71VersVG §151 Abs2
Rechtssatz: Wird bei der Fortführung eines Betriebes, für den eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, dem Versicherer gegenüber der Anschein erweckt, als würde der Betrieb von einem anderen als dem tatsächlichen neuen Betriebsinhaber fortgeführt, so liegt hierin eine Verletzung der Anzeigepflicht im Sinne des § 71 VersVG. Veröff: VersR 1953,102 Schlagworte *D* ... mehr lesen...