Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren (nur mehr) die schadenersatzrechtliche Haftung der Beklagten als Kaskoversicherer, die vom Berufungsgericht verneint wurde. Der Kläger erachtet sie (zusammengefasst) aus folgenden Gründen als gegeben und erblickt darin mangels dazu vorliegender höchstgerichtlicher Judikatur eine erhebliche Rechtsfrage: Der von der Beklagten beauftragte Sachverständige habe dieser die Empfehlung gegeben, nach Demontage der zerstörten Kabine des beschädig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 9. 1996 brannte eine dem Kläger gehörende Lagerhalle in St. G***** ab. Die beiden Beklagten sind die Feuerversicherer dieses Gebäudes. Der Kläger übt bzw übte den Beruf eines Frächters aus. Seit 1960 hat er Umgang mit Schweißgeräten und schweißte, wenn auch nicht allzu häufig, mit einem Autogen-Schweißgerät, welches mit Gas und Sauerstoff betrieben wird. Am 11. 9. 1996 benötigte er zwei Eisenstücke in einer Länge von je ca 1 m, die in der (später ab... mehr lesen...
Norm: VersVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die zwar zeitlich unbeschränkte Rettungspflicht des Versicherungsnehmers (Prölß/Martin, VersVG 25.Auflage, 474) umfaßt nur die in der jeweiligen Situation möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen (Prölß/Martin aaO). Die Grenze des Zumutbaren ergibt sich aus Treu und Glauben; der Versicherungsnehmer braucht insbesondere nicht mit Kriminellen oder deren Mittelsmännern zu paktieren, etwa um gestohlene Gegenständ... mehr lesen...
Norm: VersVG §62 Abs2VersVG §152
Rechtssatz: Die Verletzung der Rettungspflicht ist eine Obliegenheitsverletzung, weshalb für den Rettungsaufwand auch im Bereich der Haftpflicht § 62 VersVG und nicht § 152 VersVG gilt. Entscheidungstexte 7 Ob 28/90 Entscheidungstext OGH 10.01.1991 7 Ob 28/90 Veröff: EvBl 1991/124 S 566 = VersRdSch 1991,262 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien bestanden betreffend die Liegenschaft Treffen, Niederdorf 15, ein Feuer-, ein Haushalts- und ein Glasbruchversicherungsvertrag. Im Rahmen der Feuerversicherung war die Geltung der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) und der Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen vereinbart. Nach Art. 5 Abs 1 AFB (idF 1971 und 1973) wird der Ermittlung der Ersatzleistung der Versicherungswert zur Ze... mehr lesen...
Norm: AFB Art4 Abs2VersVG §62 Abs2
Rechtssatz: Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Schadensminderungspflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Hat der Versicherungsnehmer erfolglos Weisungen erbeten, ist er weitgehend entschuldigt. Entscheidungstexte 7 Ob 49/87 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 7 Ob 49/87 Veröff: SZ 60/243 = VersR 1989,425 ... mehr lesen...
Norm: AFB Art1 Abs5 litbAFB Art4 Abs2VersVG §62 Abs2
Rechtssatz: "Unvermeidliche" Folgen im Sinne des Art 1 Abs 5 lit b AFB bedeutet jede adäquate Folge ohne Rücksicht darauf, ob die Folge abzuwenden gewesen wäre; ob Folgeschäden verhindert werde hätten können, ist gesondert nach § 62 Abs 2 VersVG, Art 4 Abs 2 AFB zu prüfen. Entscheidungstexte 7 Ob 49/87 Entscheidungstext OGH 12.11.19... mehr lesen...