Norm
AFB Art4 Abs2Rechtssatz
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Schadensminderungspflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Hat der Versicherungsnehmer erfolglos Weisungen erbeten, ist er weitgehend entschuldigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080656Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021