RS OGH 1987/11/12 7Ob49/87, 7Ob201/09y, 7Ob185/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1987
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Norm

AFB Art4 Abs2
VersVG §62 Abs2

Rechtssatz

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Schadensminderungspflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Hat der Versicherungsnehmer erfolglos Weisungen erbeten, ist er weitgehend entschuldigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080656

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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