Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Walch & Zehetbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Musey Rechtsanwalt Gm... mehr lesen...
Norm: VersVG §5b Abs2VersVG §6 Abs5 A
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer, der nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, weil ihm die Versicherungsbedingungen der Beklagten, insbesondere die Klausel FC52, auch nicht mit der Polizze ausgefolgt wurden, ist nicht verpflichtet, die Zusendung der betreffenden, in der Polizze mit Kürzel angeführten Klauseln zu urgieren. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger wollten ihr Einfamilienhaus in Kroation gegen diverse Risken versichern lassen. Sie wandten sich an die Außendienstmitarbeiterin der Beklagten Petra S*****, die nach einem Gespräch mit der Erstklägerin ein Antragsformular der Beklagten ausfüllte, das die Erstklägerin unterfertigte. Die Beklagte nahm den Versicherungsantrag der Kläger an und sandte diesen die am 4. 4. 2000 ausgestellte Versicherungspolizze zu. In der Polizze werden insgesamt acht „gült... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber macht in der Zulassungsbeschwerde im Wesentlichen geltend, sein Rechtsmittel sei entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes zulässig, weil a) zur Frage, ob die höchstgerichtliche Judikatur zur Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen auch auf die Einbeziehung Besonderer Versicherungsbedingungen anwendbar sei und zur Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen an Verweise auf Besondere Versicherungsbedingungen zu stellen seien, oberstgerichtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §5b Abs2AVB allg
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 5b Abs 2 VersVG ist die Obliegenheit immanent, dem Versicherungsnehmer die einschlägigen Bedingungen auszuhändigen, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Dadurch soll der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt werden, das Versicherungsprodukt anhand der Bedingungen genau zu prüfen, bevor er seine Unterschrift unter den Antrag setzt. Die Aushändigung ist aber nicht Gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das schon mehr als 20 Jahre lang bei der beklagten Partei (ua gegen Einbruchsdiebstahl) versichert war. Im Jahr 1996 trat ein Mitarbeiter der Beklagten wegen einer Vertragsanpassung an die Klägerin heran. Diese unterfertigte am 30. 9. 1996 einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer "Eigenheim-Gesamtschutz-Versicherung" (Blg 1), ua beinhaltend eine "Ambiente-Haushalts-Versicherung", mit einer Höchsthaftu... mehr lesen...