Norm
VersVG §5b Abs2Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer, der nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, weil ihm die Versicherungsbedingungen der Beklagten, insbesondere die Klausel FC52, auch nicht mit der Polizze ausgefolgt wurden, ist nicht verpflichtet, die Zusendung der betreffenden, in der Polizze mit Kürzel angeführten Klauseln zu urgieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121519Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009