Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Das Berufungsgericht hat den Ausspruch über die Revisionszulässigkeit damit begründet, dass eine höc... mehr lesen...
Norm: AStB 1986 allgKlausel 400bVersVG §55
Rechtssatz: Bei der Zeitwertberechnung im Falle unterschiedlicher Lebensdauer von Bestandteilen einer versicherten Sache ist eine isolierte Bewertung eines Daches als unselbständiger Bestandteil der versicherten Sache (des landwirtschaftlichen Gebäudes) abzulehnen, da eine solche Auslegung - nach dem Wortlaut und Sinn der 40 %-Klausel (Klausel 400b Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Land... mehr lesen...
Norm: VersVG §55
Rechtssatz: Von einer dauernden und subjektiven Entwertung muß dann ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer zum Abbruch gezwungen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine hoheitsrechtliche Abbruchverfügung vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 2/87 Entscheidungstext OGH 29.01.1987 7 Ob 2/87 Veröff: SZ 60/16 = RdW 1987,231 = VersR 1988,463 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §55
Rechtssatz: Ein Gebäude kann auch dadurch "dauernd entwertet" sein, daß sein Abbruch bevorsteht. Dies setzt jedoch voraus, daß der Wille, das Gebäude abzureißen, als endgültig und unwiderruflich äußerlich in Erscheinung getreten ist. Veröff: VersR 1976,845 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0103734 Dokumentnummer ... mehr lesen...