Norm
VersVG §55Rechtssatz
Von einer dauernden und subjektiven Entwertung muß dann ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer zum Abbruch gezwungen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine hoheitsrechtliche Abbruchverfügung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080253Dokumentnummer
JJR_19870129_OGH0002_0070OB00002_8700000_001