Begründung: Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Versicherung (in der Folge: Beklagte) eine das Diebstahlrisiko einschließende Kasko-Motorboot-Versicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 1991 (in der Folge ABKW) zugrundeliegen. Gegenstand der Versicherung ist unter anderem Maschine oder Motor (§ 1 Abs 2 ABKW). Bei Verlust von Maschine oder Motor, leistet der Versicherer Ersatz unter anderem bei Diebstah... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §11 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 2 AKVB 1991 ist nur der nach den Allgemeinen Bedingungen zu ermittelnde Zeitwert, nicht jedoch der Nennwert versichert. Auch Reperaturkosten nach § 11 Abs 2 AKVB 1991 sind durch die Versicherungssumme, die sich nach dem Zeitwert richtet, begrenzt. Entscheidungstexte 7 Ob 12... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: § 7 Abs 2 ABKW legt den Zeitwert als jenen Betrag fest, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnützung, Gebrauch etc) entsprechenden Betrages. Schon die Definition geht nicht von einem Markt für gebrauchte Gegenstände aus, sondern von der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art abzügli... mehr lesen...
Begründung: Die Firma F***** GmbH ließ in der Zeit vom Oktober 1989 bis April 1990 ihr Betriebsgebäude in P***** erweitern und aufstocken. Die Erstbeklagte war aufgrund eines gesonderten Werkauftrages der Bauherrin mit der Durchführung der Baumeisterarbeiten beauftragt; der Zweitbeklagte war ihr Arbeitnehmer und bei dem Bauvorhaben als Polier eingesetzt. Bei der Durchführung der Bauarbeiten wurde geplant, daß in der Dachkonstruktion eine ca 400 m2 große Fläche für spätere Bauarbei... mehr lesen...
Norm: VersVG §52
Rechtssatz: Auch in der Schadensversicherung entscheiden Wortlaut und Auslegung des Vertrages darüber, welches und wessen Interesse versichert ist (Prölls-Martin, VersVG 24.Auflage, 325) Entscheidungstexte 7 Ob 34/91 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 7 Ob 34/91 Veröff: VersR 1993,639 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: AVB Bauwesenversicherung Art1VersVG §52
Rechtssatz: In der Sachversicherung muß der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter zu dessen Gunsten sie abgeschlossen wird, ein versicherbares Interesse am Nichteintritt des Versicherungsfalles haben; Interesse sind die rechtlichen Beziehungen, deretwegen die Zerstörung oder die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer Sache für den Versicherungsnehmer oder für einen Versicherten einen Schaden... mehr lesen...
Norm: VersVG §52VersVG §75VersVG §80
Rechtssatz: In Verbindung mit § 52 VersVG geht § 80 VersVG grundsätzlich vom Eigentumsinteresse aus. Es handelt sich hiebei um eine widerlegbare Auslegungsregel. Da bei der Kaskoversicherung regelmäßig das Sachinteresse des Eigentümers des Kraftfahrzeuges versichert ist, müßte derjenige, der behauptet, daß ausnahmsweise das Sachinteresse des Eigentümers des Kraftfahrzeuges nicht versichert ist, den Beweis fü... mehr lesen...