Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** E*****, vertreten durch Dr. Bernd Roßkothen, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei U*****AG, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Sal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei N***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die von der G***** Versicherung an die beklagte Partei ausbezahlte Versicherungssumme von Euro 6.104,52 s.A. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, dass er als Spieler der beklagten Partei verletzt worden sei, wobei die beklagte Partei die von der G***** ausbezahlte Versicherungssumme zu Unrecht für sich einbehalte. Die beklagte Partei bestritt, beantragte Klagsabweisung und wandte ein, dass sie nicht verpflichtet sei, die an sie ausbezahlte Ver... mehr lesen...
Norm: VersVG §179 Abs1VersVG §179 Abs2VersVG §179 Abs3
Rechtssatz: Eine von einem Verein für seine Mitglieder abgeschlossene Kollektivunfallversicherung kann grundsätzlich nur als für fremde (also der Gefahrsperson) Rechnung genommen angesehen werden, da angesichts des unbestimmten und wechselnden Personenkreises beim Vertragsabschluss dem für eine vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen genommenen Versicherung notwendigen Einwilligungserforde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte stand seit Jahren mit der Klägerin in Geschäftsverbindung. Am 11. 9. 1981 unterfertigte er nach Verhandlungen mit einem Vertreter der Klägerin namens G***** einen Antrag auf Abschluss einer Erlebens- und Ablebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 3,5 Millionen S und einer Laufzeit von 15 Jahren, wobei als Versicherungsbeginn der 1. 11. 1981 vorgesehen war. Der Antrag sah eine dreimonatige Bindung des Antragstellers vor, und zwar gerechne... mehr lesen...
Norm: VersVG §159 Abs2VersVG §179 Abs3
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung des § 159 Abs 2 VersVG soll den Versicherten vor Spekulationen auf seinen Tod schützen und gilt daher immer, wenn der Versicherungsnehmer ein vermögenswertes Interesse am Tod des Versicherten hat. Entscheidungstexte 7 Ob 39/84 Entscheidungstext OGH 13.12.1984 7 Ob 39/84 Veröff: SZ 57/201 = VersR 1986,928 ... mehr lesen...