Entscheidungsgründe: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsbeginn: 29. 12. 2000; versichertes Risiko: Rechtsschutz mit Verkehrsbereich, für Grundstückseigentum und Miete) liegen die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2000 (im Folgenden: ARB) zugrunde. Deren Art 11 Punkt 1. enthält folgende Bestimmung: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherung... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Helmuth R***** hat für einen vom Kreditverein ***** (im folgenden kurz Kreditverein genannt) am 7. 7. 1995 gewährten Kredit von S 1,320.000,-- zu Gunsten der R*****-E***** OEG die Haftung als Bürge und Zahler übernommen. Zur Besicherung des Kredits wurde ein Lebensversicherungsvertrag, den R***** - im folgenden nur mehr kurz VN (Versicherungsnehmer) genannt - bei der beklagten Partei (damals noch G***** AG) abgeschlossen hatte, "vinkuliert": der VN beantragte am 10. 7. 1... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 72.980 S sA wurde der betreibenden Partei gemäß § 296 Abs. 1 EO die Exekution durch Pfändung einer in ihren Händen befindlichen, auf den Überbringer lautenden Lebensversicherungspolizze bewilligt. Die Polizze wurde unter Aufnahme eines besonderen Pfändungsprotokolls bei Gericht erlegt. Mit Beschluß vom 16.6.1986 forderte das Erstgericht die betreibende Partei auf, binnen 14 Tagen iSd § 304 Abs. 1 EO eine Sicherheit für die Ausfolgung des Überschu... mehr lesen...
Norm: EO §296 Abs1EO §304 Abs1VersVG §177 a
Rechtssatz: Die Überweisung der Rechte aus der gepfändeten Lebensversicherungspolizze ist nur im Gesamtbetrag der gepfändeten Forderung zulässig. Die Ausstellung einer nur zur Vornahme der Kündigung und Behebung des Rückkaufwertes ermächtigenden Übertragungserklärung ist daher nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 33/87 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §448VersVG §15VersVG §177
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag wirksam verpfänden. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = RdW 1986,370 = JBl 1987,46 7 Ob 304/99b Entscheidungstext OGH 26.01.2000 7 Ob 304/99b ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166VersVG §177VersVG §177a
Rechtssatz: Hat der betreibende Gläubiger, der ein zwangsweises Pfandrecht an den Rechten aus einem Lebensversicherungsvertrag erworben hat, bis zum Tode des Versicherungsnehmers einen Widerruf der Bezugsberechtigung unterlassen, so erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungssumme, ohne durch das Pfandrecht beschränkt zu werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...