Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin, Friedrich W*****, schloss für die Klägerin und seine weitere Tochter Gabriele bei der Beklagten „Töchterausstattungsversicherungen" mit Gewinnbeteiligung ab, und zwar für die Klägerin am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 24 Jahren (Versicherungsurkunde Nr 1X/683.699) und am 14. 10. 1983 mit einer Laufzeit von 18 Jahren (Nr 1X/929211) sowie für Gabriele am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 23 Jahren (Nr 1X/683.700) und am 14. 10. 1983 mi... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser kam am 17. 9. 1995 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Mit ihm starben seine (zweite) Ehefrau Dr. Gertrude L***** und die seiner Ehe mit dieser entstammende Tochter Jutta. Er hinterließ drei Kinder: Seine beiden weiteren Kinder aus zweiter Ehe Siegfried L***** und Irmgard W*****, geborene L*****, denen als erbserklärte Erben mit Beschluss des Erstgerichts vom 14. 2. 1996 gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses üb... mehr lesen...
Norm: VersVG §168VersVG §166 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 168 VersVG steht das Recht auf die Leistung des Versicherers, falls es bei einer Kapitalversicherung vom bezugsberechtigten Dritten nicht erworben wird, dem Versicherungsnehmer zu. Der Hauptfall des Nichterwerbes dieses Rechtes durch den Begünstigten ist dessen Tod vor Eintritt des Versicherungsfalles. Da nämlich nach § 166 Abs 2 VersVG ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Der am 10. April 1973 angeblich nach einem Unfall verstorbene Ing. Karl S hatte bei der Beklagten eine bis zum Jahre 1981 laufende Unfallversicherung über 200 000 S abgeschlossen, auf Grund deren im Falle seines unfallsbedingten Ablebens die Versicherungssumme an die Begünstigte Josefine C ausgezahlt werden sollte, Josefine C ist jedoch bereits am 2. November 1972 verstorben. Unter Berufung auf die im Versicherungsvertrag aufscheinende Begünstigung begehrt nunmehr die Verlassenschaf... mehr lesen...
Norm: ABGB §531AußStrG §97 A2VersVG §166 Abs2VersVG §168
Rechtssatz: Der Begünstigte hat bei der Kapitalversicherung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur ein unvererbliches Anwartschaftsrecht, das nicht in die Verlassenschaftsabhandlung einzubeziehen ist. Nur bei Unwiderruflichkeit der Begünstigung tritt der Rechtserwerb schon vor dem Versicherungsfall ein, was zur Vererblichkeit führt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...